Beratung und Service
Anfragen/ FAQ
Die Abteilung Volksmusik ist Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Singen, Musizieren und Tanzen.
Bei offenen Singen, Musikantenstammtischen, Volksmusikwochen oder -wochenenden, Fortbildungstagen oder Veranstaltungen wird das breite Spektrum unserer musikalischen Volkskultur erlebbar, hörbar und sichtbar.
Für alle möglichen Sing- und Musizieranlässe, ob geistlich oder weltlich, hat die Abteilung Volksmusik ein reichhaltiges Angebot in ihrem Sortiment:
– Lieder und Instrumentalnoten, die in unserem Online-Shop oder über die Geschäftsstelle und die Regionalstellen erworben werden können,
– sowie Liedblätter und Chorblätter für verschiedene Besetzungen: drei gemischte Stimmen, drei gleichen Stimmen (Frauenchor), Männerchor, vier gemischte Stimmen, geistliche Lieder aus Franken, Kinderlieder, allgemeine Lieder und weltliche Lieder aus Franken zum kostenfreien Download .
Urheberrecht
GEMA
Immer wieder ein Streitthema:
Kann Volksmusik öffentlich aufgeführt werden, ohne GEMA Gebühren zahlen zu müssen?
Darauf kann man nur bedingt antworten - ohne vorherige Recherche kann keine seriöse Antwort gegeben werden.
Bei sehr vielen Volksmusikstücken sind die Urheber unbekannt, oder sie sind schon länger als 70 Jahre verstorben, oder haben die Urheber das Aufführungsrecht ausdrücklich frei gegeben. Diese Lieder und Musikstücke kann man ohne GEMA-Gebühren befürchten zu müssen, aufführen.
Viel andere wiederum sind GEMA-pflichtig – entweder weil der Urheber GEMA-Mitglied ist, weil sein Todesjahr noch keine 70 Jahre zurückliegt oder weil ein Verlag oder Bearbeiter eine Bearbeitung eines freien Werkes angemeldet hat.
Für den Fall, dass eine Volksmusikveranstaltung, deren eigentlicher Zweck nicht kommerzieller Art ist, nicht über Gebühr von GEMA-Forderungen belegt wird, bietet die GEMA die Möglichkeit der Härtefallnachlassregelung (früher: Missverhältnisklausel).
Härtefallnachlassregelung
Für den Fall, dass bei einer Veranstaltung im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismäßig hohe GEMA-Gebühren anfallen, kann die so genannte Härtefallnachlassregelung zur Anwendung gebracht werden.
Der unten angeführte Auszug aus den Vergütungssätze U-VK für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern vom 01.01.2009 (Quelle für Download)
[…]
5. Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen
Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme (geldwerter Vorteil nach § 13 Abs. 3 S. 1 UrhWG) aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung bei Einzelveranstaltungen steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag eine für die Veranstaltung angemessene Vergütung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:
5.1 Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind insbesondere Eintrittsgelder und/oder sonstiges Entgelt wie z.B. Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse.
Die Vergütung nach der Härtefallnachlassregelung kann die Vergütungen der pauschalen Vergütungssätze in deren unterster Gruppe (Gruppe A in Abschnitt I) nicht unterschreiten (Mindestvergütung).
5.2 Der Antragsteller hat der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA durch eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen Rechnung über die Veranstaltung zu legen und hierzu - soweit Belege erteilt zu werden pflegen - Belege vorzulegen. Mehrere Veranstalter sind verpflichtet, Antrag und Rechnungslegung gemeinsam einzureichen. Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung sind durch Unterschrift zu bestätigen.
5.3 Der Antrag ist unverzüglich nach Rechnungsstellung der GEMA, spätestens aber bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats schriftlich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen. Die Rechnungslegung nach Ziff. 2 ist dem Antrag beizufügen.
5.4 Für den Fall dass der/die Veranstalter seinen/ihren Obliegenheiten nach Ziffern 5.2 und 5.3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt/nachkommen, legt die GEMA der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr die Pauschalsätze in Abschnitt I der vorliegenden Vergütungssätze U-VK zugrunde.
[…]
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man diese "Härtefallnachlassregelung" eigens beantragen muss. Von sich aus bietet die GEMA diese Kulanz-Regelung nicht an.
Weitere Informationen rund um die GEMA auf: www.gema.de
Unser Angebot
Wir sind für Sie und Ihre Fragen im Bereich der traditionellen Musik da. Angefangen von Lieder- und Notenrecherche, Probenbesuchen, Vorträgen zu aktuellen, historischen und pädagogischen Themen, Erstellung von Fachgutachten und Stellungnahmen sowie Hilfestellungen bei Diplom- und Zulassungsarbeiten bis hin zu Angeboten, bei denen Sie selbst aktiv werden können.
Bei Offenen Singen, Wirtshaussingen, Tanzkursen und vielen weiteren Veranstaltungen können Sie musikalische Volkskultur leben und erleben. Generationenübergreifendes Musizieren, Singen und Tanzen steht bei allen Veranstaltungen im Vordergrund.
Ein besonderer Service ist unsere musikalische Basisarbeit mit Kindern in den Kindergärten und Schulen.
Die aktuellen Angebote finden Sie in unserem Jahresprogramm, was wir Ihnen gerne zusenden, oder hier.
Archiv und Bibliothek
In den Archiven des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege werden einzigartige und authentische Dokumente unserer überlieferten musikalischen Volkskultur aufbewahrt. Die Archive befinden sich in der Volksmusikstelle für Niederbayern und die Oberpfalz, Mitterfels, in der Forschungsstelle für Volksmusik in Schwaben, Krumbach sowie in bescheidenem Umfang in der Geschäftsstelle in München.
Der größte Teil dieser Sammlungen stammt aus dem 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Es sind Handschriften und Drucke, je nach Alter und Entstehungszeit. Die Nachlässe sind von Tanzkapellen, Musikgruppen, (Musik)-Lehrern, Musikanten, bekannten oder unbekannten Privatpersonen. Der Umfang der Nachlässe reicht vom musikalischen Lebenswerk eines Einzelnen mit hunderten von Notenblättern, Liederbücher, Partien bis hin zu einem einzelnen handgeschriebenen Liederbuch.
Ein Teil des Archivmaterials stammt von Feldforschungen, die der Bayerische Landesverein zusammen mit anderen Forschungs-Einrichtungen in den Regionen Bayerns durchführt.
Viele der alten Notenbücher haben ihre ganz individuelle Geschichte und „erzählen“ oft spannende Geschichten. Sie ermöglichen einen Blick auf das musikalische Leben Bayerns in früherer Zeit.
Damit diese Musikschätze nicht für alle Ewigkeit in den Regalanlagen verschwinden, kommen interessante Stücke bei Veranstaltungen oder Fortbildungen des Landesvereins wie Volksmusikwochenenden oder bei offenen Singen wieder zum Klingen. Manche Stücke erscheinen auch in gedruckter Form in einer der Veröffentlichungsreihen des Bayerischen Landesvereins (Link: Shop / Download-Bereich) und laden ein zum selber Musizieren oder Singen, zum Ausprobieren, Variieren und Improvisieren. Volksmusik lebt davon!
Forschung und Publikationen
Wie hat die Volksmusik in früheren Zeiten geklungen? Wer hat für wen in welchen Lebenszusammenhängen was gesungen oder musiziert? Um solchen Fragen nachgehen zu können, führen wir Archive, die einzelne Notenblätter genauso beinhalten wie komplette Musikantennachlässe, Tonaufnahmen und Tanzaufzeichnungen aus Feldforschungen oder Fotografien. Daraus und aus der Kreativität heutiger Sänger und Musikanten speisen sich unsere beispielgebenden Publikationen.
- Liederbücher mit alten und neugemachten Liedern für weltliche und religiöse Anlässe,
- Melodiensammlungen für beliebige Besetzungen,
- Ausgaben für feste Besetzungen wie kleine Blasmusik oder Saitenmusik,
- Tanzbeschreibungen
- dokumentarische Tonträger
- wissenschaftliche Symposien und Publikationen
- Seminarreihe "Volksmusikforschung und -pflege in Bayern".